Die A1-Erklärung ist ein Nachweis des Finanzamts aus dem Land, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, welcher anzeigt, wo die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die Erklärung kann durch die Organisation und/oder den Arbeitnehmer hochgeladen werden. Das Genehmigungsverfahren wird vom Hauptauftragnehmer durchgeführt.
Die Arbeitserlaubnis oder kombinierte Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit ist für Personen außerhalb des EWR (+ Kroatien) obligatorisch. Die Genehmigung muss hochgeladen und genehmigt werden, um administrative Strafen auf Grundlage des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) zu vermeiden.
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